An der Ennertschule beteiligen
sich die Eltern aktiv am Schulleben.
Es
gibt Rechte, die gesetzlich geregelt sind, es existieren aber auch eine
Reihe von freiwilligen Aktivitäten, die vom Engagement der Eltern leben.
Dabei ist die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit
aller am Schulleben beteiligten Personen und Gruppen ein wichtiges
Prinzip.
Für den gesetzlich geregelten Bereich im Rahmen des
Schulmitwirkungsgesetzes sind die von Eltern gewählten Vertreter auf Klassen- (Klassenpflegschaft und Klassenkonferenz) und Schulebene (Schulpflegschaft und Schulkonferenz) tätig.
Im freiwilligen Bereich gibt es an der Ennertschule z.B. den
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